KNORPELZELL­TRANSPLANTATION

In den letzten 25 Jahren wurde ein Verfahren entwickelt, das den Wiederaufbau einer Gelenkfläche mit relativ hochwertigem, fast normalem Gelenkgewebe ermöglicht. Dieses Verfahren heißt „autologe Chondrozytentransplantation“ (ACT). Zunächst von einem schwedischen Forscherteam entwickelt, wurden damit Erfahrungen in vielen Ländern gemacht, sodass dieses Verfahren der Knorpelzelltransplantation in den letzten Jahren deutlich weiter entwickelt werden konnte. Die Studienergebnisse der letzten 20 Jahre, gerade für die Rekonstruktion von umschriebenen Knorpeldefekten, sind sehr positiv, sodass dieses Verfahren auch in Deutschland heute das Standardverfahren, besonders für größere Knorpeldefekte, darstellt. 

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GRUNDKONZEPT DER KNORPELZELL­TRANSPLANTATION

Das Grundkonzept der Knorpelzelltransplantation besteht aus der Entnahme von Knorpelzellen aus dem betroffenen Gelenk, der Aufbereitung in einem so genannten Knorpellabor und dem Wiedereinbringen der verdichteten und angereicherten Knorpelzellen auf den Knorpeldefekt. Die autologe Chondrozytentransplantation stellt ein zweizeitiges Operationsverfahren dar, das heute schon bei Tausenden von Patienten vorgenommen wurde. Vor allem bei Knorpeldefekten des Stadiums III und IV findet dieses Verfahren Anwendung und es ist sogar möglich, zwei unabhängig voneinander liegende Defekte gleichzeitig zu behandeln.

ABLAUF DER AUTOLOGEN CHONDROZYTENTRANSPLANTATION (ACT)

Bei einer ersten Gelenkspiegelung erfolgt die Inspektion des gesamten Gelenkes unter genauer Betrachtung der Defektzone. Wenn das Verfahren für diesen Defekt geeignet ist, werden zwei bis drei ganz kleine Knochenknorpelzylinder entnommen aus einer Stelle, an der keine Gelenkbelastung vorhanden ist.

Die Probe wird gleichzeitig mit einer gewissen Menge Eigenblut einem Speziallabor zugeleitet. Der entnommene Knorpel wird mittels Zellkulturen aus dem eigenen Blut vermehrt. Fremde Materialen (tierische) kommen bei dem von uns benutzten Verfahren nicht zur Anwendung. Innerhalb von 7 Wochen erfolgt die Anzüchtung gesunder Knorpelzellen in so genannten Sphäroiden, die in das Gelenk implantiert werden können.

Bei dem dritten Schritt des Verfahrens werden in einer zweiten Operation die angezüchteten Knorpelzellen in Form der beschriebenen Sphäroide (zellflüssige Kügelchen, die ca. 200.000 Knorpelzellen pro ml enthalten) reimplantiert. Der große Vorteil dieses Verfahrens ist, dass diese kugelförmigen Gebilde ohne zusätzliches Verkleben im Knorpeldefekt verbleiben, weil sie so genannte Adhäsionsproteine besitzen. Die implantierten Millionen von Knorpelzellen sind dann in der Lage, die bereits beschriebene Knorpelsubstanz zu bilden und den Defekt aufzufüllen.

Da natürlich noch keine komplette Knorpelschicht nach diesem Verfahren vorhanden ist, muss eine entsprechende vorsichtige Nachbehandlung dieser Gelenkdefekte und der implantierten Sphäroide erfolgen.

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