Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Früherkennung
Tastuntersuchungen
Gesetzlich versicherte Frauen ab 30 Jahren erhalten einmal im Jahr eine Tastuntersuchung bei ihrem Arzt. Er sollte Ihnen auch zeigen, wie Sie sich selbst abtasten.
Mammographie-Screening
Frauen zwischen 50 und 75 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie). Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, erhalten Sie die Einladung in eines der speziell eingerichteten Zentren per Post. Frauen zwischen 70 und 75 Jahren werden zunächst nicht offiziell eingeladen, können aber ab dem 1. Juli 2024 selbst einen Termin bei der Zentralen Stelle vereinbaren. Den Befund bekommen Sie innerhalb von sieben Tagen. Ist der Befund unklar oder auffällig, erfolgt eine zweite Einladung ins Zentrum, bei der weitere diagnostische Möglichkeiten besprochen werden.
Gentest
Liegt der konkrete Verdacht auf eine familiäre Belastung durch Brustkrebs vor, zahlen die gesetzlichen Kassen in der Regel eine genetische Beratung und einen Gentest. Das kann der Fall sein, wenn mindestens zwei Frauen aus der gleichen Linie einer Familie (also entweder väterlicher- oder mütterlicherseits) an Brustkrebs erkrankt sind. Bitte sprechen sie hierzu Ihren Gynäkologen an.
Diagnostik
Mammographie
Liegt ein Verdacht vor (etwa ein ertastbarer Knoten), zahlen die Kassen grundsätzlich eine Mammographie. Für Frauen, die bereits an Brustkrebs erkrankt sind, eine Brustentfernung oder eine brusterhaltende Operation hinter sich haben, gehören regelmäßige jährliche Mammographie-Kontrollen mindestens zehn Jahre lang zum Nachsorgeprogramm, das von den Kassen getragen wird.
Ultraschall
Häufig wird vom Arzt zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) angeordnet und von den Kassen erstattet.
Biopsie
Oft bringt erst die Entnahme und feingewebliche Untersuchung einer Gewebeprobe (Biopsie) Klarheit, ob eine Veränderung in der Brust gut- oder bösartig ist. Deshalb wird mit einer Hohlnadel eine kleine Probe entnommen, meistens unter örtlicher Betäubung. Inklusive der Begutachtung durch ein spezialisiertes Labor ist dies eine Kassenleistung.
Mamma-MRT
Derzeit erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Mamma-MRT nur bei folgenden Indikationen:
- um nach einer Brustkrebsbehandlung zwischen einer Operationsnarbe und einem Rezidiv (erneuter Tumor) in derselben Brust zu unterscheiden
- um bei auffälligen Achsellymphknoten nach einem Primärtumor zu suchen, nachdem die Mammographie und Ultraschalluntersuchung Ihrer Brust unauffällig waren
Sinnvoll ist eine Mamma-MRT auch, um die folgenden Fragestellungen abzuklären:
- präoperatives Staging (Erfassen der genauen Tumorausdehnung) bei gesichertem Brustkrebs – dabei wird nach weiteren Karzinomherden in der betroffenen Brust sowie der bislang unauffälligen Brust gesucht
- unklare Befunde bei Mammographie und Brustultraschall
- um nach einer Chemotherapie und vor einer Brustoperation den Verlauf zu kontrollieren
- zur Früherkennung bei Frauen, die ein erhöhtes familiäres Risiko für Brust- und Eierstockkrebs haben
- zur Untersuchung von Frauen mit Brustimplantaten
Die Untersuchung wird aber in der Regel nicht von der Kasse übernommen. Gern sind wir Ihnen bei einem Antrag auf Kostenübernahme im Einzelfall behilflich.