Vollmacht zur Abholung...
Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung dürfen wir keine Aufnahmen, Befunde, Rezepte, Verordnungen u.ä. ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Angehörige oder andere Personen zur Abholung herausgeben. Wenn Sie wünschen, dass vorgenannte Dokumente durch einen Angehörigen oder eine andere Person abgeholt werden, füllen Sie bitte die Einwilligungserklärung entsprechend aus und unterzeichnen Sie diese.